Foto-Credits richtig angeben: Warum der Bildnachweis laut Urheberrecht Pflicht ist

Wir sehen sie überall – Bilder auf Webseiten, Social Media, in Broschüren oder Blogbeiträgen. Doch so alltäglich wie der Umgang mit Fotos heute ist, so häufig wird dabei ein zentraler Punkt übersehen: der korrekte Bildnachweis, auch bekannt als Foto-Credit.

Wer Bilder verwendet, sollte auch bereit sein, deren Urheber:innen zu nennen. Nicht nur, weil es das Gesetz verlangt, sondern weil es respektvoll, professionell und fair ist.

Denn: Gute Bilder entstehen nicht „einfach so“. Sie sind das Resultat von Know-how, Erfahrung und Kreativität – und genau das gehört sichtbar gemacht.

Viele Nutzer:innen stellen sich die Frage: „Muss ich wirklich den Fotografen nennen?“ – Die kurze Antwort: Ja. Die lange Antwort? Die gibt’s hier.

Was ist ein Foto-Credit überhaupt?

Ein Foto-Credit ist die Nennung des Urhebers oder der Urheberin eines Fotos – also in den meisten Fällen des Fotografen oder der Fotografin. Diese Angabe erfolgt entweder direkt unter dem Bild, im Impressum oder in einem separaten Bildquellenverzeichnis.

Typische Formate sind zum Beispiel:

  • „Foto: Max Mustermann“

  • „Bild: Unsplash / Jane Doe“

  • „Bildquelle: www.maxfoto.ch“

Der Foto-Credit ist nicht nur höflich – er ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das Urheberrecht: Schutz für kreative Arbeit

Sobald ein Foto geschossen wird, greift automatisch das Urheberrecht – auch ohne Registrierung. Dieses Recht schützt die kreative Leistung der Fotografin oder des Fotografen.

In Deutschland ist das in § 13 UrhG geregelt. Dort heißt es sinngemäß: Der Urheber hat das Recht, als solcher benannt zu werden, wenn sein Werk veröffentlicht oder verwendet wird.

Das gilt übrigens auch in der Schweiz und in Österreich – dort wird ebenfalls der Name des Urhebers als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts geschützt.

Warum der Bildnachweis gesetzlich verpflichtend ist

Der Foto-Credit ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“. Wer ein Bild ohne Nennung des Urhebers verwendet, verletzt das Urheberrecht – auch wenn das Bild kostenlos oder mit Lizenz zur Verfügung gestellt wurde.

Die rechtlichen Konsequenzen:

  • Abmahnungen von Anwälten

  • Schadensersatzforderungen (teils mehrere hundert Euro pro Bild)

  • Verlust des Nutzungsrechts – das Bild darf gar nicht verwendet werden

  • Imageschaden bei öffentlichen Projekten

Warum tun sich so viele schwer, den Fotografen zu nennen?

Tatsächlich erleben viele Fotograf:innen, dass ihre Namen nicht oder nur verkürzt genannt werden. Manchmal steht da nur ein kleines „zvg“ – was für „zur Verfügung gestellt“ steht. Das ist nicht zulässig und wirkt zudem wenig professionell.

Mögliche Gründe:

  • Unwissenheit: Viele wissen einfach nicht, dass der Credit Pflicht ist.

  • Faulheit oder Bequemlichkeit: Man will keinen extra Text unter dem Bild haben.

  • Angst, Aufmerksamkeit zu teilen: Einige glauben, der Fotograf könnte zu sehr in den Vordergrund rücken.

  • Geringe Wertschätzung: Leider wird Fotografie oft als „Nebenprodukt“ gesehen – statt als eigenständige kreative Leistung.

  • „zvg“ statt Credit: Diese Abkürzung wird häufig genutzt, ist aber keine korrekte Quellenangabe – und signalisiert eher, dass man den Fotografen anonymisieren will.

Dabei ist es genau umgekehrt: Einen professionellen Partner zu nennen, zeigt Stärke, Kooperation und Respekt. Wer seine Dienstleister sichtbar macht, kommuniziert Qualität und Vertrauen.

So gibst du Foto-Credits korrekt an

Damit du auf der sicheren Seite bist, hier einige Tipps:

  1. Immer den vollständigen Namen des Urhebers angeben
    z.?B. „Foto: Anna Musterfotografin“

  2. Lizenzbedingungen beachten
    Manche Fotograf:innen oder Plattformen wünschen spezifische Angaben (z.?B. Link zur Website)

  3. Keine Abkürzungen wie „zvg“ verwenden
    Diese erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen und entwerten die Arbeit

  4. Bei Social Media: Markieren statt vergessen
    In Bildbeschreibungen oder Bildunterschriften z.?B. „? @annamuster“

Was gilt bei kostenlosen Bildern von Plattformen wie Unsplash oder Pexels?

Auch hier gilt: Ein Foto-Credit ist empfohlen – selbst wenn nicht verpflichtend.
Plattformen wie Unsplash erlauben zwar die Nutzung ohne Nennung, aber: Wer Credits gibt, zeigt Professionalität und unterstützt kreative Arbeit.

Empfohlene Angabe:
„Foto: John Doe via Unsplash“

? Checkliste: Foto-Credits korrekt angeben

  • Namen des Fotografen/der Fotografin recherchiert?

  • Lizenz geprüft?

  • Name oder Plattform unter dem Bild angegeben?

  • Keine Abkürzungen wie „zvg“ verwendet?

  • Bei Social Media auch im Text oder in der Bildbeschreibung erwähnt?

Lade dir hier unsere kostenlose Foto-Credit-Checkliste als PDF herunter. (Optionaler Lead-Magnet)

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