Foto-Credits richtig angeben: Warum der Bildnachweis laut Urheberrecht Pflicht ist
Wir sehen sie überall – Bilder auf Webseiten, Social Media, in Broschüren oder Blogbeiträgen. Doch so alltäglich wie der Umgang mit Fotos heute ist, so häufig wird dabei ein zentraler Punkt übersehen: der korrekte Bildnachweis, auch bekannt als Foto-Credit.
Wer Bilder verwendet, sollte auch bereit sein, deren Urheber:innen zu nennen. Nicht nur, weil es das Gesetz verlangt, sondern weil es respektvoll, professionell und fair ist.
Denn: Gute Bilder entstehen nicht „einfach so“. Sie sind das Resultat von Know-how, Erfahrung und Kreativität – und genau das gehört sichtbar gemacht.
Viele Nutzer:innen stellen sich die Frage: „Muss ich wirklich den Fotografen nennen?“ – Die kurze Antwort: Ja. Die lange Antwort? Die gibt’s hier.
Was ist ein Foto-Credit überhaupt?
Ein Foto-Credit ist die Nennung des Urhebers oder der Urheberin eines Fotos – also in den meisten Fällen des Fotografen oder der Fotografin. Diese Angabe erfolgt entweder direkt unter dem Bild, im Impressum oder in einem separaten Bildquellenverzeichnis.
Typische Formate sind zum Beispiel:
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„Foto: Max Mustermann“
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„Bild: Unsplash / Jane Doe“
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„Bildquelle: www.maxfoto.ch“
Der Foto-Credit ist nicht nur höflich – er ist gesetzlich vorgeschrieben.
Das Urheberrecht: Schutz für kreative Arbeit
Sobald ein Foto geschossen wird, greift automatisch das Urheberrecht – auch ohne Registrierung. Dieses Recht schützt die kreative Leistung der Fotografin oder des Fotografen.
In Deutschland ist das in § 13 UrhG geregelt. Dort heißt es sinngemäß: Der Urheber hat das Recht, als solcher benannt zu werden, wenn sein Werk veröffentlicht oder verwendet wird.
Das gilt übrigens auch in der Schweiz und in Österreich – dort wird ebenfalls der Name des Urhebers als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts geschützt.
Warum der Bildnachweis gesetzlich verpflichtend ist
Der Foto-Credit ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“. Wer ein Bild ohne Nennung des Urhebers verwendet, verletzt das Urheberrecht – auch wenn das Bild kostenlos oder mit Lizenz zur Verfügung gestellt wurde.
Die rechtlichen Konsequenzen:
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Abmahnungen von Anwälten
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Schadensersatzforderungen (teils mehrere hundert Euro pro Bild)
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Verlust des Nutzungsrechts – das Bild darf gar nicht verwendet werden
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Imageschaden bei öffentlichen Projekten
Warum tun sich so viele schwer, den Fotografen zu nennen?
Tatsächlich erleben viele Fotograf:innen, dass ihre Namen nicht oder nur verkürzt genannt werden. Manchmal steht da nur ein kleines „zvg“ – was für „zur Verfügung gestellt“ steht. Das ist nicht zulässig und wirkt zudem wenig professionell.
Mögliche Gründe:
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Unwissenheit: Viele wissen einfach nicht, dass der Credit Pflicht ist.
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Faulheit oder Bequemlichkeit: Man will keinen extra Text unter dem Bild haben.
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Angst, Aufmerksamkeit zu teilen: Einige glauben, der Fotograf könnte zu sehr in den Vordergrund rücken.
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Geringe Wertschätzung: Leider wird Fotografie oft als „Nebenprodukt“ gesehen – statt als eigenständige kreative Leistung.
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„zvg“ statt Credit: Diese Abkürzung wird häufig genutzt, ist aber keine korrekte Quellenangabe – und signalisiert eher, dass man den Fotografen anonymisieren will.
Dabei ist es genau umgekehrt: Einen professionellen Partner zu nennen, zeigt Stärke, Kooperation und Respekt. Wer seine Dienstleister sichtbar macht, kommuniziert Qualität und Vertrauen.
So gibst du Foto-Credits korrekt an
Damit du auf der sicheren Seite bist, hier einige Tipps:
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Immer den vollständigen Namen des Urhebers angeben
z.?B. „Foto: Anna Musterfotografin“ -
Lizenzbedingungen beachten
Manche Fotograf:innen oder Plattformen wünschen spezifische Angaben (z.?B. Link zur Website) -
Keine Abkürzungen wie „zvg“ verwenden
Diese erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen und entwerten die Arbeit -
Bei Social Media: Markieren statt vergessen
In Bildbeschreibungen oder Bildunterschriften z.?B. „? @annamuster“
Was gilt bei kostenlosen Bildern von Plattformen wie Unsplash oder Pexels?
Auch hier gilt: Ein Foto-Credit ist empfohlen – selbst wenn nicht verpflichtend.
Plattformen wie Unsplash erlauben zwar die Nutzung ohne Nennung, aber: Wer Credits gibt, zeigt Professionalität und unterstützt kreative Arbeit.
Empfohlene Angabe:
„Foto: John Doe via Unsplash“
? Checkliste: Foto-Credits korrekt angeben
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Namen des Fotografen/der Fotografin recherchiert?
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Lizenz geprüft?
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Name oder Plattform unter dem Bild angegeben?
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Keine Abkürzungen wie „zvg“ verwendet?
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Bei Social Media auch im Text oder in der Bildbeschreibung erwähnt?
Lade dir hier unsere kostenlose Foto-Credit-Checkliste als PDF herunter. (Optionaler Lead-Magnet)